Glossar

Bauvertrag

Bauvertrag

Ein Bauvertrag ist ein rechtsverbindliches Dokument, das die Vereinbarungen zwischen einem Bauherrn und einem Bauunternehmen über die Ausführung eines Bauprojekts festlegt. Dieser Vertrag bildet die Grundlage für die Zusammenarbeit und regelt alle wesentlichen Aspekte des Bauvorhabens, einschließlich der Leistungen, Kosten, Fristen und Qualitätssicherung. Der Bauvertrag dient dazu, die Rechte und Pflichten beider Parteien klar zu definieren und eine rechtliche Absicherung für den Bauprozess zu schaffen.

Bestandteile eines Bauvertrags

Ein umfassender Bauvertrag enthält mehrere wichtige Bestandteile:

  1. Vertragsparteien: Die Namen und Adressen des Bauherrn und des Bauunternehmens werden eindeutig aufgeführt.
  2. Leistungsbeschreibung: Eine detaillierte Beschreibung der auszuführenden Bauleistungen, einschließlich Pläne, Zeichnungen und technische Spezifikationen. Hier werden auch die Art und der Umfang der Bauarbeiten festgelegt.
  3. Vertragsfrist und Bauzeitenplan: Die vereinbarten Fristen für den Beginn und die Fertigstellung des Bauprojekts sowie ein detaillierter Bauzeitenplan, der die einzelnen Bauphasen und Meilensteine definiert.
  4. Vergütung: Die vertraglich vereinbarten Kosten für die Bauleistungen, Zahlungsmodalitäten und Zahlungsfristen. Hier werden auch Regelungen für Abschlagszahlungen, Schlussrechnung und eventuelle Nachträge getroffen.
  5. Qualitätssicherung und Abnahme: Bestimmungen zur Qualitätssicherung, einschließlich regelmäßiger Kontrollen und Prüfungen, sowie die Modalitäten der Abnahme des Bauwerks durch den Bauherrn.
  6. Gewährleistung und Haftung: Regelungen zur Gewährleistung für Mängel und zur Haftung des Bauunternehmens für Schäden oder Verzögerungen. Die Dauer der Gewährleistungsfrist und die Vorgehensweise bei der Mängelbeseitigung werden hier festgelegt.
  7. Sicherheiten und Versicherungen: Bestimmungen über die Bereitstellung von Sicherheiten, wie Bürgschaften oder Kautionen, sowie die erforderlichen Versicherungen für das Bauvorhaben.
  8. Vertragsstrafen und Bonusregelungen: Vereinbarungen über Vertragsstrafen bei Nichteinhaltung von Fristen oder Qualitätsstandards sowie mögliche Bonuszahlungen bei besonders schneller oder hochwertiger Ausführung.
  9. Änderungen und Nachträge: Regelungen zum Umgang mit Änderungswünschen des Bauherrn oder unerwarteten Ereignissen, die zu Nachträgen führen können. Hier wird festgelegt, wie Änderungen dokumentiert und vergütet werden.
  10. Streitbeilegung: Mechanismen zur Beilegung von Streitigkeiten, einschließlich Schiedsverfahren oder Mediation, sowie die Zuständigkeit von Gerichten.

Arten von Bauverträgen

Es gibt verschiedene Arten von Bauverträgen, die je nach Art des Bauprojekts und den spezifischen Anforderungen gewählt werden können:

  • Einheitsbauvertrag: Hierbei handelt es sich um einen Standardvertrag, der häufig für kleinere Bauvorhaben verwendet wird und allgemeine Vertragsbedingungen enthält.
  • Pauschalvertrag: Der Bauunternehmer übernimmt alle Bauleistungen zu einem fest vereinbarten Pauschalpreis. Eventuelle Mehrkosten trägt der Unternehmer.
  • Einheitspreisvertrag: Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich erbrachter Leistung zu vorher festgelegten Einheitspreisen. Dies ist häufig bei öffentlichen Bauvorhaben der Fall.
  • Selbstkostenerstattungsvertrag: Der Bauherr erstattet dem Bauunternehmen die tatsächlich angefallenen Kosten und zahlt zusätzlich einen vereinbarten Zuschlag.

Rechtliche Rahmenbedingungen

In Deutschland wird der Bauvertrag durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), insbesondere durch die §§ 631 bis 650v, geregelt. Diese Bestimmungen legen die allgemeinen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien fest. Zudem können die „Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen“ (VOB/B) und spezifische Bauvertragsbedingungen zur Anwendung kommen.

Bedeutung des Bauvertrags bei Runkel 

Bei Runkel bildet der Bauvertrag die Grundlage für alle Bauprojekte und stellt sicher, dass sämtliche Leistungen, Fristen und Kosten klar geregelt sind. Dies ist besonders wichtig im Rahmen des schlüsselfertigen Bauens, wo Runkel als Generalübernehmer die vollständige Verantwortung für das Bauvorhaben übernimmt. Durch die elementierte Bauweise werden Bauprozesse effizienter und transparenter, was ebenfalls im Bauvertrag festgehalten wird. Bei der Planung und Beratung sorgt Runkel dafür, dass alle vertraglichen Vereinbarungen umfassend und verständlich dokumentiert sind, um eine reibungslose Abwicklung zu gewährleisten. Die kontinuierliche Betreuung während der gesamten Bauphase stellt sicher, dass alle Vertragsbedingungen eingehalten und eventuelle Änderungen oder Anpassungen professionell umgesetzt werden.

Runkel Hochbau GmbH

Runkel Fertigteilbau GmbH

 

Runkel Treubau GmbH

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